Rauchmelderpflicht in Bayern

Wozu verpflichtet das Gesetz?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Kinderzimmern, Schlafzimmern und den Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils ein Rauchmelder angebracht wird. Verantwortlich dafür ist der Eigentümer der Immobilie. Die Betriebsbereitschaft der Geräte muss der jeweilige Bewohner sicherstellen.

Ab wann gilt das?

Seit 1. Januar 2013 gilt das Gesetz. Für Neubauten gilt die Pflicht umgehend, Altbauten müssen bis Ende 2017 nachgerüstet werden.

Kein Rauchmelder? – Versicherung kann Leistung kürzen

Die Sicherheitsvorschriften sind Bestandteile in den Versicherungsbedingungen zu Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen.

Mit diesen wird der Versicherungsnehmer verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen am Standort des Objektes zu halten, zu der dann die Rauchmelderpflicht gehört!

Bei fehlenden Rauchmeldern ist die Versicherung im Brandfall von der Leistungspflicht frei.

Nichtwissen schützt nicht!

In diesem Fall wird bei einem Schaden durch das Versicherungsunternehmen grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Dann müssen der Versicherungsnehmer beweisen, dass der Schaden auch mit einem Rauchmelder in der Höhe eingetreten wäre. Dieser Beweis ist praktisch unmöglich.

Warum wird das Gesetz erlassen?

Rauchmelder retten Leben. Bei Wohnungsbränden sterben bundesweit jedes Jahr etwa 600 Menschen, bis zu 6000 werden verletzt. Mit einer Rauchmelderpflicht lasse sich die Zahl der Todesfälle, die auf Rauchvergiftungen und Verbrennungen zurückzuführen sind, um die Hälfte reduzieren, schätzen Fachleute.