Rauchmelderpflicht in Bayern
Wozu verpflichtet das Gesetz?
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Kinderzimmern, Schlafzimmern und den Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils ein Rauchmelder angebracht wird. Verantwortlich dafür ist der Eigentümer der Immobilie. Die Betriebsbereitschaft der Geräte muss der jeweilige Bewohner sicherstellen.